BFSG-Erklärung

Dienstleistungen anbietende Kleinstunternehmen, die über weniger als 10 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR verfügen, sind nach §3 Abs.3i.V.m. §2 Nr.17 BFSG, vom BFSG ausgenommen.
Da unsere GbR nur über zwei Beschäftigte verfügt und unser Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht überschreitet, benötigen wir keine BFSG Erklährung.